Individualverkehr & Regeln |
Der Individualverkehr in Wien entspricht dem einer geschäftigen
europäischen Großstadt. Während der Stoßzeiten hektisch und dicht,
ansonsten aufgelockert und zügig, aber stets geordnet und
überwiegend diszipliniert.
In der Stadt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf der
Stadtautobahn 80 km/h, sofern nicht gesonderte Verkehrszeichen
Geschwindigkeitsbeschränkung vorschreiben.
Umweltzonen gibt es in Wien keine.
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In den vergangenen Jahren wurde Wien mit einem dichten Netz an
Kurzparkzonen überzogen, das nicht einmal für Wiener einfach
überschaubar ist. In den meisten Wiener Bezirken bestehen
Kurzparkzonen, in manchen nicht und sogar einzelne Straßen sind
teilweise Kurzparkzonen und dann wieder nicht.
In Kurzparkzonen sind Parkscheine auszufüllen, die es für Parkzeiten
von 30 Minuten bis maximal 2 Stunden gibt, und die in Trafiken zu
beziehen sind. Da die maximale Parkdauer somit auf 2 Stunden
beschränkt wird, was insbesondere für Besichtigungen zumeist nicht
ausreichen wird, empfehlen wir Fahrzeuge (PKW) in Parkgaragen abzustellen.
Das Abstellen von Fahrzeugen in Kurzparkzonen ohne gültigen
Kurzparkschein wird derzeit mit € 36,- geahndet.
Nähere
Informationen zu den Wiener Kurzparkzonen finden Sie unter
http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/.
Informationen zu den Kurzparkzonen in den einzelnen
Bezirken, gebührenpflichtigen Tageszeiten und Bezugsquellen, finden
Sie unter
http://www.parkeninwien.at/Kurzparken.html.
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Achten Sie beim Parken von Fahrzeugen insbesondere auch darauf, dass
Sie nicht verkehrsbehindernd parken, worunter u.a. auch das
Abstellen von Fahrzeugen an Hausecken zählen kann, wenn das Fahrzeug
über die Ecke des Gebäudes hinaus ragt. In derartigen Fällen kann
Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, was zu erheblichen Kosten und
Zeitverlust führt.
Innerhalb des Gürtels und insbesondere in der Innenstadt (Zentrum)
treffen Sie auf ein verwirrendes Netz an Einbahnstraßen und finden
Parkplätze nur mit Glück. Auch hier empfehlen wir (PKW-Fahrern) eine zentral
gelegene Parkgarage aufzusuchen und von dort aus Ihre Besichtigungen
zu Fuß durchzuführen.
Ein
Verzeichnis der Wiener Parkgaragen finden Sie unter
http://www.parkeninwien.at/Parkgaragen-in-Wien.html.
Grundsätzlich
gilt in Österreich die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger
als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In
bestimmten Fällen (bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres,
Probeführerschein, Ausbildungs- und Übungsfahrten, etc.) wird diese
Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt. Über 0,5
Promille Alkoholgehalt im Blut wird es richtig teuer (€ 300,- bis €
3.700,-) und über 0,8 Promille wird darüber hinaus der Führerschein
entzogen. Achten Sie hierauf besonders bei Heurigenbesuchen! Auch
beim Fahrradfahren gibt es ein Höchstgrenze von weniger als 0,8
Promille Alkoholgehalt im Blut und heftige Strafen bei
Überschreitungen (von € 800,- bis € 5.900,-).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption.
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